Wir sind für Sie da:
Vor der Reha
Die Vorbereitung auf Ihre Reha ist von großer Bedeutung für den erfolgreichen Rehabilitationsverlauf. Hier finden Sie Informationen zu dem Prozess der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme und die Aufnahme in unserer Klinik.
Damit Sie bestens vorbereitet starten können, haben wir eine hilfreiche Checkliste zusammengestellt, für Dinge die Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen.
Gemeinsam bereiten wir den Weg für Ihre Genesung.
Die Auswahlmöglichkeiten für die verschiedenen Formen der Rehabilitation finden Sie weiter unten.
Antrag und Aufnahme
Eine Rehabilitation in der Herzpark Klinik muss vor Aufnahme bei Ihrem Kostenträger beantragt werden. Es gibt verschiedene Formen der Rehabilitation und demnach verschiedene Antragswege:
1.
Antrag für Anschluss-heilbehandlung
Eine Rehabilitation nach einer Operation oder Behandlung in einem Krankenhaus sollte – wenn möglich – direkt im Anschluss an den Aufenthalt im Krankenhaus stattfinden. Deswegen benötigen Sie ein besonders schnelles Einweisungsverfahren.
Noch während des Krankenhausaufenthalts muss der Antrag auf eine Rehabilitation gestellt werden. Diese Form der Rehabilitation nennt man Anschlussheilbehandlung (AHB) . Den Antrag auf AHB stellt der Sozialdienst des Krankenhauses bei Ihrem Kostenträger. Parallel dazu reserviert der Sozialdienst des Krankenhauses im Rahmen des Entlassungsmanagements oder Ihr Kostenträger Ihren Aufnahmetermin in einer Rehabilitationsklinik. Sie entscheiden, in welche Rehaklinik Sie gehen möchten: Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht.
Eine Rehabilitation nach einer Operation oder Behandlung in einem Krankenhaus sollte – wenn möglich – direkt im Anschluss an den Aufenthalt im Krankenhaus stattfinden. Deswegen benötigen Sie ein besonders schnelles Einweisungsverfahren.
Noch während des Krankenhausaufenthalts muss der Antrag auf eine Rehabilitation gestellt werden. Diese Form der Rehabilitation nennt man Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR). Den Antrag auf AHB/AR stellt der Sozialdienst des Krankenhauses bei Ihrem Kostenträger. Parallel dazu reserviert der Sozialdienst des Krankenhauses im Rahmen des Entlassungsmanagements oder Ihr Kostenträger Ihren Aufnahmetermin in einer Rehabilitationsklinik. Sie entscheiden, in welche Rehaklinik Sie gehen möchten: Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht.
Bei folgenden Indikationen und Krankheitsbildern sind wir Ihre geeignete Rehaklinik:
Entscheiden Sie zudem vorab, ob Sie die Rehabilitation stationär mit den Vorteilen einer 24h-Versorgung machen möchten oder lieber ambulant – in diesem Fall sind Sie bis nachmittags in unserer Klinik und übernachten bei sich zu Hause. Im Herzpark Mönchengladbach stehen wir Ihnen sowohl stationär als auch ambulant zur Verfügung – je nach dem, welche Form der Rehabilitation besser für Sie in Ihrer individuellen Situation geeignet ist.
2.
Prüfung und Bewilligung durch Kostenträger
Der Kostenträger prüft Ihre Antragsunterlagen, sobald diese bei ihm eingehen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Danach wird Ihnen, der einweisenden Klinik und der Rehabilitationseinrichtung die Entscheidung des Kostenträgers mitgeteilt. Sollte Ihr Kostenträger dem Antrag zur Rehabilitation nicht zugestimmt haben, können Sie Widerspruch einlegen.
Private Zusatzversicherungen übernehmen meist auch für die Zeit der Rehabilitation die Kosten für die Wahlleistungen Unterkunft und Chefarzt. Dafür muss ein Antrag zur Kostenübernahme auch bei der privaten Zusatzversicherung gestellt werden. Versäumen Sie nicht, Ihre Private Zusatzversicherung zu kontaktieren bzw. Ihre:n behandelnd:en Arzt/Ärztin im Krankenhaus darauf anzusprechen.
Wenn Sie sich noch im Krankenhaus befinden, unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses Sie dabei, einen Rehaplatz zu finden. Ebenso ist Ihre Krankenkasse ein guter Ansprechpartner und Unterstützung in der Suche nach einem Rehaplatz. Sie als Patient:in haben dabei immer die Wahl, in welcher Rehabilitationsklinik Sie untergebracht werden möchten.
3.
Ihr Rehaplatz – Anmeldung im Herzpark
Wir empfehlen die Anmeldung in unserer Klinik dem Sozialdienst des Krankenhauses bzw. Ihrer Krankenkasse zu überlassen, da diesen die benötigten Unterlagen vorliegen, die zur Anmeldung in unserem Haus benötigt werden.
Wenn uns alle Unterlagen vorliegen, werden diese dahingehend geprüft, ob Sie in unserer Klinik die benötigte Rehabilitation durchführen können. Wir bemühen uns, diese Prüfung innerhalb weniger Tage abzuschließen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Patient:innen aufnehmen können, die wir gemäß ihres allgemeinen Gesundheitszustandes und ihrer Belastungsfähigkeit adäquat rehabilitieren können. Denn unser Anspruch ist, dass jede/r aufgenommene Rehabilitand:in grundsätzlich von unserem medizinisch-therapeutischen Konzept profitieren kann.
Sie sind eigenständig auf der Suche nach einem Platz zur Rehabilitation? Bitte nutzen Sie einen dieser Wege um Kontakt mit uns aufzunehmen: Bitte benutzen Sie bevorzugt unser Kontaktformular. Durch die Nutzung des Kontaktformulars ermöglichen Sie unseren Mitarbeitenden der Patientenverwaltung eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage. Sie erhalten somit kurzfristig eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.
In dringenden oder auch individuellen Anliegen bzw. Fragen, nutzen Sie gerne die Telefonnummer unserer Patientenaufnahme – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da.
4.
Ihr Aufnahme-Termin
Wir stimmen den Aufnahmetermin mit dem vorbehandelnden Krankenhaus, dem anmeldenden Kostenträger oder Ihnen direkt ab. Wenn Ihr Aufnahmetermin feststeht, erhalten Sie – wenn Sie nicht direkt aus dem Krankenhaus in den Herzpark verlegt werden – eine Einladung per Post zu Ihnen nach Hause oder wenn gewünscht per E-Mail mit Ihrem konkreten Aufnahmedatum und den wichtigsten Informationen, die Sie vor Reha-Antritt benötigen.
5.
Ihre Anreise in den Herzpark und Ihr Aufnahmetag bei uns
Für Ihre An- und Abreise zu unserer Klinik werden Sie – wenn Sie nicht direkt aus dem Krankenhaus in den Herzpark verlegt werden – auf Wunsch von unserem Fahrdienst zu Hause abgeholt (außer Rehabilitand:innen der DRV Rheinland – eigener Fahrdienst vorhanden).
Für die zwingend notwendige Bestellung des Transportservices nutzen Sie bitte vorab unser Kontaktformular oder melden sich telefonisch bei den Mitarbeiter:innen unserer Rezeption. Die genaue Uhrzeit der Abholung wird Ihnen am Vortag der Anreise bis 20:00 Uhr durch unseren Fahrdienst telefonisch mitgeteilt. Das ist sehr kurzfristig – aber kein Grund zur Sorge! Da die Tourenplanung unseres Fahrdienstes tagesaktuell erstellt wird, kann diese oftmals bis zum Nachmittag andauern.
Reisen Sie selbst an, können Sie gerne mit Ihrem PKW bis zum Haupteingang vorfahren und zum Ausladen Ihres Gepäcks die Kurzparkplätze nutzen (der Haupteingang liegt hinter dem Nebeneingang, auf den Sie geradewegs zufahren, bitte Schildern folgen). An der Rezeption stehen Kofferwagen für Sie bereit. Gerne sind Ihnen auch unsere Mitarbeiter:innen der Rezeption bei Ihrem Gepäck behilflich. Während des Reha-Aufenthaltes steht Ihnen unser kostenfreier Parkplatz vor dem Klinikgelände zur Verfügung. Eine Haftung für Ihr Fahrzeug wird von der Klinik nicht übernommen.
Für unsere erstklassigen Wahlleistungen, für einen noch angenehmeren Aufenthalt, können sich alle Patient:innen auch nach der Anreise noch entscheiden. Mehr dazu, zum Aufnahmetag und der Anreise finden Sie hier:
Wunsch- und Wahlrecht
Der erste Schritt ist bereits getan, wenn Sie von Ihrem Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme verordnet bekommen haben. Im nächsten Schritt muss diese Verordnung vom jeweiligen Kostenträger (z. B. Ihrer Krankenkasse) bewilligt werden. Im Rahmen dieser Bewilligung kommt bereits Ihr Wunsch- und Wahlrecht zum Tragen. Dieses ist in Paragraph 8 des 9. Sozialgesetzbuches geregelt und besagt, dass Sie als leistungsberechtigte Person ein Recht auf freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung haben.
Um Ihnen die Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts zu erleichtern, können Sie über www.qualitätskliniken.de (Formulare für das Wunsch- und Wahlrecht) die entsprechenden Dokumente abrufen.
Wenn Sie bereits eine Ablehnung Ihrer Wunschklinik durch Ihren Kostenträger erhalten haben, haben Sie immer noch die Möglichkeit der Ablehnung zu widersprechen. Versuchen Sie, Ihren Wunsch mit persönlichen und medizinisch-therapeutischen Gründen zu untermauern. Diese haben Vorrang vor dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ der Gesetzlichen Krankenversicherung. Als Argumentationshilfe können Sie z. B. das individuelle Therapieangebot, die Lage der Klinik, die wohnortnahe Versorgung, die persönliche Lebenssituation oder bereits gemachte positive Erfahrungen anführen.
Damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in vollem Umfang ausüben können, muss Ihre Wunschklinik bestimmte Voraussetzungen einhalten, die wir alle erfüllen:
Gut vorbereitet (inkl. Packliste)
Ihre wichtigen Dokumente für Ihren Reha-Aufenthalt
Schmuck und andere Wertsachen oder größere Geldbeträge